Legal Compliance on Amazon: Where the Liability Actually Sits — with RA Thomas Engels
Rechtsanwalt Thomas Engels sits down with Christian Kelm on legal compliance for German Amazon sellers — Impressum, Widerrufsbelehrung, ProdSG, VerpackG, ElektroG, BattG, TextilKennzG, LMIV, the Abmahnung industry, and the upcoming GPSR / DSA shifts.
Wichtige Erkenntnisse
- Impressum must be reachable from every public context — Seller Profile covers Amazon, but Brand Store / shop needs its own link.
- Widerrufsbelehrung: the 14-day return-right notice must be in German for the DE marketplace.
- ProdSG: CE/GS marks, EU Declarations of Conformity, technical documentation kept 10 years.
- VerpackG: LUCID registration and dual-system fees apply from the first parcel.
- ElektroG (WEEE): Stiftung EAR number must appear in the listing — missing it triggers Abmahnung.
- BattG and TextilKennzG add registration + labelling layers most sellers forget.
- Abmahnung benchmarks: €500–€2,500 per violation, repeat violations escalate fast.
- GPSR and Digital Services Act shift more liability to fulfilment service providers and platforms.
Kapitel
- 0:00Introduction: where liability sits
- 8:20Impressum & TMG requirements
- 18:20Widerrufsbelehrung in German
- 28:20ProdSG: CE, GS, documentation
- 40:00VerpackG & LUCID
- 51:40ElektroG / WEEE & EAR number
- 1:01:40BattG, TextilKennzG, LMIV
- 1:11:40The Abmahnung industry
- 1:21:40GPSR & Digital Services Act
- 1:31:40Rechtsschutzversicherung for sellers
Der Artikel
Sich als Amazon-Seller in der deutschen Rechtslandschaft zurechtzufinden, fühlt sich oft wie der Gang durch ein Minenfeld an, in dem die Auslöser aus Akronymen bestehen: ProdSG, ElektroG, BattG und die allgegenwärtige Gefahr der Abmahnung. In dieser Ausgabe der AMASessions setzt sich Host Christian Kelm mit Rechtsanwalt Thomas Engels zusammen, einem führenden Experten für E-Commerce-Recht in Deutschland, um zu analysieren, wo die Haftung liegt, wie sich das regulatorische Umfeld unter der neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verändert und welche spezifischen technischen Hürden Seller überwinden müssen, um auf dem Marktplatz rechtskonform zu bleiben.
Das Impressum und TMG: Das Fundament der Transparenz
Nach dem Telemediengesetz (TMG) muss jedes kommerzielle Unternehmen ein Impressum bereitstellen, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Für Amazon-Seller wird diese Anforderung technisch über die Verkäuferprofilseite erfüllt, sofern die Daten vollständig und korrekt sind. Thomas Engels weist jedoch darauf hin, dass sich das Risikoprofil ändert, sobald ein Seller über das Standard-Listing hinaus expandiert.
Wenn Sie einen Brand Store auf Amazon oder eine eigene unabhängige Shopify-Instanz betreiben, muss der Link zum Impressum von jeder einzelnen Seite aus erreichbar sein. Ein häufiger Fehler ist das Verstecken des Impressums in einem Untermenü, das mehr als zwei Klicks erfordert. Darüber hinaus muss das Impressum eine physische Adresse (keine Postfächer), eine direkte Kontaktmöglichkeit (Telefon und E-Mail) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) enthalten. Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind das Registergericht und die HRB/HRA-Nummer nicht verhandelbar.
Widerrufsbelehrung und das EU-weite 14-tägige Rückgaberecht
Die Widerrufsbelehrung ist eines der häufigsten Ziele für Abmahnungen. Im DACH-Markt schreibt das europäische Recht ein 14-tägiges Zeitfenster vor, innerhalb dessen ein Verbraucher Waren ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. Für Amazon-Seller liegt die Herausforderung in der Synchronisation zwischen Amazons eigenen „A-bis-Z“-Garantien und dem gesetzlich vorgeschriebenen deutschen Text.
Engels betont, dass für den deutschen Marktplatz die Widerrufsbelehrung in deutscher Sprache bereitgestellt werden muss. Auch wenn Sie ein internationaler Seller sind, der aus dem Vereinigten Königreich oder den USA versendet: Wenn Sie auf Amazon.de listen, müssen Ihre Rechtstexte den lokalen Sprachanforderungen entsprechen. Das Versäumnis, eine korrekte Widerrufsbelehrung bereitzustellen, lädt nicht nur zu einer Abmahnung ein; es kann das Rückgaberecht des Kunden legal auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern, was eine massive finanzielle Haftung für den Seller bedeutet.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und technische Dokumentation
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist das Rückgrat der Hardware-Compliance in Deutschland. Nach diesem Gesetz darf ein Produkt die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzer nicht gefährden, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wird. Seller verwechseln das CE-Kennzeichen oft mit einem Gütesiegel; in Wirklichkeit ist das CE-Kennzeichen eine Selbsterklärung des Herstellers (oder Importeurs), dass das Produkt alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt.
Um compliant zu sein, müssen Seller eine technische Dokumentation für 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit aufbewahren. Dazu gehören die EU-Konformitätserklärung und gegebenenfalls Prüfberichte von benannten Stellen. Darüber hinaus verlangt das ProdSG, dass das Produkt oder seine Verpackung den Hersteller oder, falls der Hersteller außerhalb des EWR ansässig ist, einen Bevollmächtigten oder Importeur innerhalb der EU eindeutig identifiziert. Diese Anforderung einer „verantwortlichen Person“ ist eine zentrale Säule der kommenden GPSR-Durchsetzung.
Verpackungsgesetz (VerpackG) und LUCID-Registrierung
Seit 2019 setzt das Verpackungsgesetz strenge Verursacherprinzipien für Versand- und Produktverpackungen durch. Jeder Seller, unabhängig von der Größe, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die LUCID-Datenbank registrieren.
Der Prozess ist zweistufig: Zuerst registrieren Sie Ihr Unternehmen, um eine LUCID-Nummer zu erhalten. Zweitens müssen Sie einen Vertrag mit einem „Dualen System“ (wie Interseroh oder Der Grüne Punkt) abschließen, um „Lizenzentgelte“ auf Basis des geschätzten Gewichts von Papier, Kunststoff und Glas zu zahlen, das Sie in Umlauf bringen. Diese Gebühren variieren, beginnen aber in der Regel bei ca. 25–50 € pro Jahr für kleine Mengen. Amazon prüft mittlerweile automatisch auf gültige LUCID-Nummern; ohne eine solche werden Ihre Listings gesperrt. Engels warnt, dass Sie selbst bei Nutzung von FBA für die Lizenzierung der „Zweitverpackung“ (Versandkartons) verantwortlich sind, es sei denn, Amazon übernimmt diese Haftung explizit, was sie für die Primärverpackung des Produkts selten tun.
ElektroG und BattG: Umgang mit Elektronik und Batterien
Für jeden, der Elektronik verkauft, ist das Elektrogesetz (zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie) die kapitalintensivste Hürde. Seller müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Das Registrierungsverfahren kann 8 bis 12 Wochen dauern, und die EAR-Nummer muss in Ihren Amazon-Listings und auf Ihren Rechnungen angegeben werden.
Ähnlich verhält es sich mit dem Batteriegesetz (BattG), wenn Ihr Produkt Batterien enthält oder mit solchen geliefert wird. Dies erfordert eine weitere Registrierung und die Verpflichtung zur Rücknahme von Altbatterien. In Deutschland ist das Fehlen einer EAR-Nummer ein Verstoß an sich, den Wettbewerber nutzen können, um eine Abmahnung auszulösen. Die Kosten hierfür sind nicht nur die Registrierungsgebühren, sondern auch die laufenden Anforderungen an eine „insolvenzsichere Garantie“, die sicherstellen, dass Elektroschrott auch dann entsorgt wird, wenn das Unternehmen pleitegeht.
Textilkennzeichnung und das TextilKennzG
Das Textilkennzeichnungsgesetz ist täuschend einfach, aber in der Praxis schwierig. Sie müssen die Faserzusammensetzung (z. B. „95 % Baumwolle, 5 % Elasthan“) unter Verwendung spezifischer autorisierter Begriffe angeben. Sie können im Bereich der Pflichtkennzeichnung keine kreativen Marketingbegriffe wie „weichste Wolle“ verwenden; Sie müssen die in der EU-Textilkennzeichnungsverordnung definierten Begriffe verwenden.
Eine häufige Falle, die Thomas Engels anspricht, ist die Angabe des Herkunftslandes und die Sprachanforderung. Etiketten müssen in der Sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft wird. Für Amazon.de bedeutet das „Baumwolle“ statt „Cotton“. Wenn ein Mehrpack Socken verkauft wird, muss die Kennzeichnung auf der Verpackung oder dem Produkt selbst so angebracht sein, dass sie für den Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar ist.
Lebensmittelsicherheit, LMIV und Health Claims
Der Verkauf von Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln auf Amazon.de bringt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ins Spiel. Jede Pflichtangabe, die auf dem physischen Etikett erscheint – Zutaten, Allergene, Nährwerte und Mindesthaltbarkeitsdatum –, muss auch in den Amazon-Produktbildern oder den Bullet Points sichtbar sein.
Noch strenger ist die „Health-Claims-Verordnung“ (VO (EG) Nr. 1924/2006). Sie dürfen nicht behaupten, dass ein Produkt „heilt“ oder „lindert“, es sei denn, die Angabe ist ausdrücklich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen. Phrasen wie „Entgiftung“ oder „Abnehmen“ werden regelmäßig vor deutschen Gerichten angefochten. Engels rät Sellern, sich strikt an den autorisierten Wortlaut im EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu halten, um teure Rechtsstreitigkeiten mit Verbraucherschutzgruppen zu vermeiden.
Die Abmahnindustrie und Kostenstrukturen
In Deutschland wird die Einhaltung von Gesetzen nicht nur vom Staat, sondern auch von Wettbewerbern und Wirtschaftsverbänden durch die Abmahnung (Unterlassungsaufforderung) durchgesetzt. Eine typische Abmahnung für einen geringfügigen Verstoß – wie ein fehlender Link zur EU-OS-Plattform oder ein fehlerhaftes Impressum – kostet zwischen 500 € und 1.200 € an anfänglichen Anwaltsgebühren.
Die eigentliche Gefahr ist jedoch die Unterlassungserklärung. Mit deren Unterzeichnung verpflichten Sie sich, für jeden künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe (oft 2.500 € bis 5.000 €) zu zahlen. Wenn Ihre Amazon-Software einen Fehler macht und Ihr Impressum sechs Monate später erneut entfernt, könnten Sie für Zehntausende von Euro haftbar gemacht werden. Thomas Engels stellt fest, dass viele Seller dies als „Steuer“ auf ihre Geschäftstätigkeit betrachten, aber das kumulierte Risiko kann eine kleine Marke in den Ruin treiben, wenn sie keinen robusten Compliance-Workflow hat.
Der Digital Services Act und der GPSR-Umschwung 2024
Die Rechtslage für Amazon-Seller verschiebt sich derzeit durch die vollständige Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) im Dezember 2024. Diese Verordnung schließt viele der Schlupflöcher, die zuvor von Nicht-EU-Sellern genutzt wurden.
Unter der GPSR ist Amazon nicht mehr nur eine „Plattform“; in vielen Fällen übernimmt der Fulfillment-Dienstleister (Amazon) oder der Importeur die volle Haftung für die Produktsicherheit, wenn es keine andere verantwortliche Partei in der EU gibt. Für Seller bedeutet dies, dass Amazon deutlich aggressiver Dokumentationen zur „verantwortlichen Person“, Sicherheitsbilder und lokalisierte Warnhinweise einfordern wird. Christian Kelm merkt an, dass dies wahrscheinlich zu einer „Bereinigung“ des Marktplatzes führen wird, bei der Seller, die die Compliance nicht nachweisen können, im Jahr 2025 von der Plattform genommen werden.
Rechtsschutzversicherung für Seller
Angesichts der hohen Frequenz von Abmahnungen auf dem deutschen Markt ist eine Rechtsschutzversicherung unerlässlich. Engels stellt jedoch klar, dass nicht jede Versicherung gleich ist. Eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Produkt verursacht werden (z. B. ein Akku explodiert), aber sie deckt nicht die Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die Abmahnung eines Konkurrenten wegen eines fehlerhaften Impressums ab.
Seller sollten nach speziellen Internet-Rechtsschutz- oder E-Commerce-Rechtsschutz-Policen suchen. Diese Policen enthalten oft ein „präventives“ Element, wie die Bereitstellung aktualisierter Rechtstexte (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung), die rechtlich versichert sind. Wenn sich der versicherte Text als fehlerhaft erweist und zu einer Abmahnung führt, übernimmt der Versicherer die Kosten. Für einen mittelgroßen Amazon-Seller bieten diese Policen die nötige Sicherheit, um ohne ständige Angst vor einer Strafe von 10.000 € skalieren zu können.
Dieser Artikel basiert auf einem strukturierten Gespräch zwischen Christian Kelm und RA Thomas Engels während eines AMASessions Live-Streams. Um tiefer in die Nuancen des deutschen E-Commerce-Rechts einzutauchen und die spezifischen Fallstudien zu hören, sehen Sie sich die vollständige Session auf dem AMALYZE YouTube-Kanal an.
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